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   FG München, 26.08.1997 - 16 K 1478/94   

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FG München, 26.08.1997 - 16 K 1478/94 (https://dejure.org/1997,35550)
FG München, Entscheidung vom 26.08.1997 - 16 K 1478/94 (https://dejure.org/1997,35550)
FG München, Entscheidung vom 26. August 1997 - 16 K 1478/94 (https://dejure.org/1997,35550)
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  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG München, 26.08.1997 - 16 K 1478/94
    Mitunternehmer ist, wer aufgrund eines zivilrechtlichen Gesellschafts- oder wirtschaftlich damit vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses zusammen mit anderen Personen Unternehmerinitiative entfalten kann und Unternehmerrisiko trägt ( BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 , BStBl II 1984, 751, 769 m.w.N.).

    Daß sich diese Initiative nicht so ausgeprägt wie beim Kl darstellt, ist unschädlich, da sich nach dem BFH-Beschluß in BStBl II 1984, 751, 769 die einzelnen Merkmale der Mitunternehmerstellung ergänzen und ausgleichen können.

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG München, 26.08.1997 - 16 K 1478/94
    Kann der Sachverhalt im finanzgerichtlichen Verfahren deshalb nicht vollständig aufgeklärt werden, weil der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht verletzt, so führt dies nicht zu einer Entscheidung nach den Regeln der objektiven Beweislast, sondern zu einer Begrenzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts und zu einer Minderung des Beweismaßes ( BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86 , BStBl II 1989, 42).
  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

    Auszug aus FG München, 26.08.1997 - 16 K 1478/94
    Demgemäß waren die Kläger aber verpflichtet, die Herren ... und ... als Zeugen vor dem Finanzgericht zu stellen (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juli 1987 I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12).
  • BFH, 13.07.1993 - VIII R 50/92

    Mitunternehmer kann nur sein, wer zivilrechtlich Gesellschafter ist oder eine

    Auszug aus FG München, 26.08.1997 - 16 K 1478/94
    Entscheidend ist, daß auf einen Rechtsbindungswillen der Beteiligten geschlossen werden kann, das Unternehmen auf der Grundlage einer partnerschaftlichen Gleichordnung für gemeinsame Rechnung zu führen ( BFH-Urteil vom 13. Juli 1993 VIII R 50/92 , BStBl II 1994, 22).
  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 364/83

    Zur Steuerrechtsfähigkeit einer atypischen stillen Gesellschaft und zur Frage der

    Auszug aus FG München, 26.08.1997 - 16 K 1478/94
    Steuerschuldner i.S. des § 5 Abs. 1 Satz 3 Gewerbesteuergesetz ist eine Gesellschaft dann, wenn sie über Gesellschaftsvermögen verfügen kann ( BFH-Urteil vom 12. November 1985 VIII R 364/83 , BStBl II 1986, 31).
  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus FG München, 26.08.1997 - 16 K 1478/94
    Werden innerhalb der Klagefrist nur bestimmte Feststellungen angegriffen -wie im Streitfall die Höhe des Gewinns-, ist die nach Ablauf der Klagefrist erhobene Klage bezüglich anderer Feststellungen unzulässig (vgl. auch Beschluß des BFH vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87 , BStBl II 1990, 327, 330).
  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 352/82

    Sonderbetriebsgewinn oder -verlust eines Gesellschafters als alleiniger

    Auszug aus FG München, 26.08.1997 - 16 K 1478/94
    Soweit nach den §§ 179, 180 der Abgabenordnung (AO) eine gesonderte und einheitliche Feststellung durchzuführen ist, werden die einzelnen Besteuerungsgrundlagen selbst Regelungsgegenstand dieses Steuerverwaltungsakts (Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH- vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82 , Bundessteuerblatt -BStBl- II 1988, 544).
  • BFH, 13.03.1985 - I R 7/81

    Beweiserhebung durch Finanzgericht - Verweigerung der Auskunft - Geschäftsverkehr

    Auszug aus FG München, 26.08.1997 - 16 K 1478/94
    Ergänzend dazu bestimmt § 76 Abs. 1 Sätze 3 und 4 FGO unter Verweisung auf § 90 Abs. 2 AO , daß bei Sachverhalten mit Auslandsberührung die Informationsbeschaffung Sache des Steuerpflichtigen ist, der die Sache gestaltet ( BFH-Urteil vom 13. März 1985 I R 7/81 , BStBl II 1986, 38).
  • BFH, 09.05.1984 - I R 25/81

    Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer

    Auszug aus FG München, 26.08.1997 - 16 K 1478/94
    Dies gilt u.a. auch für Aussagen zum Bestehen einer Mitunternehmerschaft ( BFH-Urteil vom 9. Mai 1984 I R 25/81 , BStBl II 1984, 76) oder zur Frage der Mitunternehmereigenschaft eines Gesellschafters ( BFH-Urteil vom 4. August 1976 I R 66/74 , BStBl II 1977, 39).
  • BFH, 30.07.1980 - I R 148/79

    Steuerberater - Steuerbescheide - Mitteilungspflicht

    Auszug aus FG München, 26.08.1997 - 16 K 1478/94
    Soweit die nach §§ 352 Abs. 1 Nr. 2, 360 AO in der im Streitjahr geltenden Fassung notwendige Hinzuziehung des von der Streitfrage persönlich betroffenen Kl zu 2 zu dem Einspruchsverfahren der Klin zu 1 unterblieben ist, ist dieser Mangel daher durch die, eine erforderliche notwendige Beiladung nach § 60 Abs. 3 FGO ersetzende, eigene Klage des Gesellschafters geheilt worden ( BFH-Urteil vom 31. Juli 1980 IV R 18/77 , BStBl II 1981, 3).
  • BGH, 09.10.1974 - IV ZR 164/73
  • BFH, 14.03.1979 - II R 67/76

    Zum Zeitpunkt der Ausführung eines Schenkungsversprechens über ein Grundstück

  • BFH, 09.05.1979 - I R 100/77

    Beiladung - Zulässigkeit der Klage - Absehen von einer Beiladung

  • BFH, 31.07.1980 - IV R 18/77

    Verfahrensbeteiligte - Einspruch - Gewinnfeststellungsbescheid

  • BFH, 21.05.1992 - VIII B 76/91

    Anerkennung von Zinsen auf ein von einer Domizilgesellschaft ohne eigene

  • BFH, 10.07.1974 - I R 248/71

    Kürzungsvorschrift des § 9 Ziff. 3 GewStG betrifft auch auf ausländische

  • BFH, 28.01.1988 - IV R 198/84

    Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerpflichtigkeit

  • BFH, 04.08.1976 - I R 66/74

    Gesellschafter einer Personengesellschaft - Negativer Feststellungsbescheid -

  • BFH, 09.10.1985 - II R 74/83

    Grunderwerbsteuerbescheid - Vorläufiger Verwaltungsakt - Bezeichnung als

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